Buchführung und Lohnrechnung
Buchführung
Laufende Geschäftsvorfälle buchen (Kontieren, Erteilen von Buchungsanweisungen), d.h.
- Erfassen von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnungen (Aufstellung über Eingangs- bzw. Ausgangsbelege; Führung eines Kassenbuchs; Abheften von Bankauszügen nach Konten getrennt usw.)
- Buchen lfd. Geschäftsvorfälle durch Bildung von Buchungssätzen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus
- betriebswirtschaftliche Auswertung des Zahlenmaterials in Form von Kennzahlen
- steuerrechtlich irrelevante Hilfeleistung bei der Einrichtung der Buch- führung, z.B. durch Hilfeleistung bei der Wahl des Buchführungssys- tems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegüber- nahme oder des Ausdrucks der Buchführungsergebnisse
Lohnrechnung
- Die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer- Anmeldung
* Meine Dienstleistung umfasst das Buchen der lfd. Geschäftsvorfälle und die lfd. Lohnabrechnung